Rechtliches

DAS NEUE MANGELHAFTUNGSRECHT

Die Gesetzesänderungen für die Gewährleistung bei Baumängeln sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und stärken die Position derjenigen, die eine Immobilie kaufen oder eine Arbeit in Auftrag geben.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Verlängerung der Frist für die Meldung von Mängeln auf 60 Tage und die Stärkung des Rechts auf kostenlose Reparatur.

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Aufhebung eines Beschlusses von CHF 520'000'000 durch das Bundesgericht.

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